Mit Spannung war der Bundesratsentscheid vom 27. Mai betreffend den dritten Lockerungsschritt erwartet worden. Mit diesem Entscheid wurde das Verbot der Vereinsaktivitäten wieder aufgehoben. Proben und Konzerte mit einer Personenzahl von bis zu 300 Teilnehmenden sind ab 8. Juni wieder möglich, allerdings nur mit einem entsprechenden Schutzkonzept.

Schutzkonzept